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… ein Vater, zwei Väter – Vaterschaftsanerkennung und -anfechtung im Bundestag

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Dienstag 13. Januar 2026

Das Kindeswohl muss weiterhin im Vordergrund stehen. Darin zumindest stimmten die Sachverständigen  bei einer Anhörung im Rechtsausschuss über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ überein . Die Karlsruher Richter hatten beanstandet, dass es einem leiblichen Vater bisher zu schwer gemacht wird, die einmal rechtskräftig anerkannte Vaterschaft eines anderen Mannes anzufechten. Im konkreten Fall war der rechtliche Vater seinen familiären Pflichten nicht mehr nachgekommen, trotzdem konnte der biologische Vater dessen Vaterschaft nicht mehr anfechten.

Neben dem ‚Kindeswohl‘ enthalte der Gesetzentwurf weitere unbestimte Rechtsbegriffe, die verschiedene Gerichte unterschiedlich auslegen könnten, außerdem führe die Möglichkeit im Abstand von zwei Jahren die Gerichtsentscheidung der Nichtanerkennung überprüfen zu lassen zu einer Unklarheit der Familienverhältnisse und verlässlicher Beziehungen für die Kinder.

Entscheidender ist für mich der Einwand von Henrike von Scheliha von der Bucerius Law School. Sie bedauerte, dass der Gesetzentwurf „die Chance zu einer umfassenden Reform des Abstammungsrechts“ verpasse. Sie kritisierte ebenso wie andere Sachverständige das Festhalten am Zwei-Eltern-Prinzip, das die Möglichkeit einer einvernehmlichen Mehrelternschaft ausschließt.

Auch andere Aspekte wie die Auswirkungen des Sebstbestimmungsrechts und der vielfältigen Reproduktionsmöglichkeiten, es kann auch mehrere Mütter geben, werden in dem Gesetzentwurf ausgeblendet. Ich sehe in dem Gesetzentwurf einen Minimalkonsens der Koalition, um dem Urteil und den Fristen des Bundesverfassungsgerichts irgendwie gerecht zu werden.

Den von dir in dem Kontext formulierten grundsätzlichen Fragen und Anforderungen wird der Entwurf nicht gerecht, was er vermutlich auch nicht will. Aus meiner Väterperspektive kommt noch hinzu, dass aus ‚pragmatischen‘ Gründen die Bedeutung des Vaters/ der Vaterschaft von Anfang an relativiert wird und Ergebnisse der Bindungsforschung so gelesen werden, wie es in den Entwurf passt. An dieser Stelle und der der Vielfalt mehrerer Elternschaft sehe ich den größten Handlungsbedarf.

 

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